Honorar

Das Rechtsanwaltshonorar richtet sich regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und wird nach dem so genannten Gegenstandswert bemessen. Die Gebühren werden anhand des Gegenstandswertes nach der geltenden Gebührentabelle errechnet. Das Honorar kann auch zwischen Mandant und Rechtsanwältin frei ausgehandelt werden. Dies richtet sich individuell nach den Besonderheiten der Angelegenheit. In der Regel wird bei Mandatsbeginn ein Vorschuss geleistet. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, holt Rechtsanwältin Hohls in Ihrem Auftrag zügig eine Kostenübernahmebestätigung ein. Ein Vorschuss ist dann nicht nötig. Die Kosten für die Vertretung werden nach Abschluss der Angelegenheit von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Eine etwaige Selbstbeteiligung ist vom Mandanten selbst zu tragen. Für Mediationen und Moderationen wird meist eine freie Honorarvereinbarung getroffen.