Tagtäglich schließt jeder von uns Verträge. Wir verlassen uns darauf, dass der andere seine Verpflichtungen einhalten wird. Doch wie setzt man seine Rechte aus dem Vertrag durch, wenn der Vertragspartner seiner Pflicht nicht oder nur unzureichend nachkommt? Oder wie setzt man z.B. Ansprüche aus einem Schadensereignis durch? Ein erster Weg ist der Versuch einer kostengünstigen und gütlichen Einigung. Scheitert dies, verfolgt Rechtsanwältin Hohls Ihre Rechte gerichtlich bis zur Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher zielstrebig und zügig. Zugleich wehrt sie unberechtigte Ansprüche anderer gegen Sie ab. Sie klärt Haftungsfragen.
Arbeitsrecht
In arbeitsrechtlichen Konflikten vermittelt und berät Rechtsanwältin Hohls zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auch zählt eine Konfliktlösung bei Auseinandersetzungen von Mitarbeitern untereinander zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten. Ziel ist es in beiden Fällen, wieder zu einer vernünftigen Zusammenarbeit ohne Reibungsverluste zu kommen. Wenn dies nicht mehr möglich ist, vertritt Rechtsanwältin Hohls Sie entweder als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer außergerichtlich und vor Gericht zum Beispiel im Rahmen der Kündigungsschutzklage. Sie berät Sie hinsichtlich eines Aufhebungsvertrages und einer Abfindung.
Patientenverfügungen, Nachlassregelungen, Testamente und Testamentsvollstreckungen
Durch Unfall, Krankheit oder Tod kann sich schnell ändern, was heute noch selbstverständlich erscheint. Wie Angehörige oder Ärzte in dieser Situation mit uns umgehen sollen, legen die Wenigsten schriftlich nieder. Damit Ihre Vorstellungen von Würde am Lebensende auch Beachtung finden und Ihr individueller Wille berücksichtigt wird, hilft Rechtsanwältin Hohls Ihnen mit viel Erfahrung bei der Formulierung rechtswirksamer Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Nachlassregelungen. In Testamentsangelegenheiten berät sie diskret und vertrauensvoll. Rechtsanwältin Hohls ist zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT – Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.). Sie hat Erfahrung in der Durchführung von Testamentsvollstreckungen auch umfangreicher Nachlässe. Sie berät Sie gern zur Testamentsvollstreckung, die immer dann sinnvoll ist, wenn z.B. mehrere Erben vorhanden sind oder Sie Konflikte durch klare Regelungen von vornherein vermeiden möchten.
Die AGT – Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. hat dazu ein aufschlussreiches Video produziert: